Welche Leistungen gehören zur Treppenhausreinigung?

Zum möglichen Umfang gehören zugängliche Stufen und Podeste sowie vereinbarte Handläufe, Geländerteile, Fensterbänke oder Türen. Ob Glasflächen, Aufzüge, Kellerflure oder der äußere Eingang dazugehören, muss separat beschrieben werden. Sie sind nicht allein durch die Bezeichnung „Treppenhausreinigung“ eindeutig eingeschlossen.

Eine Liste nach Gebäudeteilen ist besonders hilfreich, wenn mehrere Mieter denselben Eingang nutzen. Benennen Sie die beauftragende und die vor Ort zuständige Person. So bleibt klar, wer Termine abstimmt und Änderungen am Umfang freigibt.

Flächenliste als Grundlage Ihrer Anfrage
BereichAngaben für die PlanungAbgrenzung
TreppenläufeAnzahl, Breite, Belag und ZugänglichkeitStufenflächen und weitere Bauteile ausdrücklich benennen
Podeste und FlureUngefähre Fläche und NutzungAngrenzende Mietflächen separat erfassen
Handläufe und GeländerMaterial, Länge und BauartGewünschte Teile und Häufigkeit festlegen
Eingang und SchmutzfangzoneInnen- oder Außenbereich, Belag, BesucheraufkommenMattenservice und Außenreinigung gesondert klären
Glas, Türen und AufzugFlächen, Materialien und ZugangEigene Positionen im Leistungsumfang

Wie oft sollte ein gewerbliches Treppenhaus gereinigt werden?

Dafür gibt es keinen für jedes Objekt passenden Turnus. Ein wenig genutztes Verwaltungsgebäude unterscheidet sich von einem Standort mit vielen Besuchern, wechselnden Nutzern oder Schmutzeintrag aus angrenzenden Betriebsflächen. Regen und saisonale Belastung können zusätzlichen Bedarf verursachen.

Vereinbaren Sie einen Ausgangsturnus und prüfen Sie den Zustand zwischen den Einsätzen. Wenn vor allem der Eingang belastet ist, kann dort ein zusätzliches Arbeitsfenster sinnvoller sein als eine häufigere Reinigung aller Etagen. Solche Anpassungen werden anhand des konkreten Gebäudes entschieden.

Warum der Bodenbelag wichtig ist

Nennen Sie bekannte Beläge und vorhandene Beschichtungen. Naturstein, elastische Beläge, Holz und textile Flächen können unterschiedliche Verfahren benötigen. Wenn Unterlagen zur Reinigung und Pflege des Herstellers vorhanden sind, sollten sie bei der Objektaufnahme bereitliegen.

Alte Ablagerungen, beschädigte Oberflächen oder verschlissene Pflegefilme lassen sich nicht automatisch mit der laufenden Reinigung beseitigen. Dokumentieren Sie den Ausgangszustand. Eine gegebenenfalls erforderliche Grundreinigung wird eigenständig geprüft und vereinbart.

Grundreinigung und Bodenbeschichtung unterscheiden

Wie lässt sich die Reinigung mit dem Gebäudebetrieb abstimmen?

Erfassen Sie Hauptverkehrszeiten, Lieferungen, Zugang und die Nutzung der Treppen. Die sichere Organisation der Arbeiten gehört zur Einsatzplanung. Die DGUV-Regel für die Gebäudereinigung bietet dazu den fachlichen Rahmen; dieses Planungsschema ersetzt keine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Klären Sie außerdem Lagerplatz, Wasserentnahme, die Aufbewahrung der Arbeitsmittel und den Rückmeldeweg. Treten zwischen den Terminen ungewöhnliche Verschmutzungen auf, muss erkennbar sein, wer sie meldet und über einen zusätzlichen Einsatz entscheidet.

Welche Angaben braucht ein belastbares Angebot?

Senden Sie Adresse, Gebäudenutzung, Etagenzahl, Flächenangaben, Beläge und den gewünschten Start. Fotos können die Vorprüfung unterstützen, sollten aber keine Personen oder vertraulichen Informationen zeigen. Bei komplexen Objekten hilft eine Besichtigung, fehlende Angaben zu ergänzen.

Vergleichen Sie Angebote mit derselben Flächenliste. Fragen Sie nach dem enthaltenen Turnus, periodischen Arbeiten und Zusatzkosten. Ein Preis pro Etage ist nur aussagekräftig, wenn Umfang und Rahmenbedingungen dahinter bekannt sind.