Zuerst den Leistungsumfang vergleichbar machen

Zwei Angebote können ähnlich aussehen und trotzdem etwas völlig anderes enthalten. Entscheidend ist, welche Räume und Flächen gereinigt werden, welche Tätigkeiten dazugehören und wie häufig sie ausgeführt werden. Auch Verbrauchsmaterial, Maschinen, Anfahrt, Vertretung und Sonderleistungen sollten eindeutig zugeordnet sein.

Ein Leistungsverzeichnis muss nicht unnötig kompliziert sein. Es sollte aber so klar sein, dass Auftraggeber später prüfen können, ob die vereinbarte Leistung erbracht wurde.

Flächenleistung ist kein allgemeiner Festwert

Die mögliche Quadratmeterleistung hängt unter anderem von Raumaufteilung, Bodenbelag, Möblierung, Nutzung, Verschmutzung, Reinigungsintervall und Laufwegen ab. Eine pauschal sehr hohe Leistung kann deshalb ebenso problematisch sein wie eine Kalkulation ohne erkennbare Annahmen.

Bei größeren oder ungewöhnlichen Objekten kann eine Objektbegehung oder Probereinigung helfen, die geplante Leistung unter realen Bedingungen zu prüfen.

Qualität und Betreuung gehören in den Vergleich

Ein günstiger Preis hilft wenig, wenn Zuständigkeiten unklar bleiben oder vereinbarte Leistungen regelmäßig fehlen. Fragen Sie deshalb nach Objektleitung, Vertretungsregelung, Einarbeitung, Qualitätskontrolle und dem Umgang mit Beanstandungen.

Auch Nachweise wie Betriebshaftpflicht, Qualifikation oder ein vorhandenes Qualitätsmanagement können für Ihre Entscheidung relevant sein. Entscheidend ist, dass nur tatsächlich vorhandene Nachweise genannt werden.

Der niedrigste Preis ist nicht automatisch wirtschaftlich

Für eine wirtschaftliche Entscheidung zählen Preis und Leistung gemeinsam. Bei öffentlichen Vergaben können neben dem Preis auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Kriterien berücksichtigt werden. Welche Regeln gelten, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Warnsignale sind beispielsweise ein auffällig niedriger Preis ohne nachvollziehbare Erklärung, fehlende Leistungsgrenzen oder viele Positionen, die erst später zusätzlich berechnet werden sollen.