Wann eine Grundreinigung erforderlich sein kann

Wenn die laufende Unterhaltsreinigung haftende Verschmutzungen, Laufstraßen oder alte Pflegerückstände nicht mehr ausreichend entfernt, kann eine Grundreinigung sinnvoll sein. Verfahren und Reinigungsmittel müssen dabei zum Bodenbelag passen.

Vor Beginn sollte geklärt werden, welche Beschichtungen oder werkseitigen Vergütungen vorhanden sind. Eine falsche Behandlung kann Oberfläche, Optik oder Gebrauchseigenschaften beeinträchtigen.

Was eine Beschichtung leisten kann

Bei geeigneten Bodenbelägen bildet eine Beschichtung einen erneuerbaren Pflegefilm. Abhängig von Belag, System und Nutzung kann sie die laufende Reinigung erleichtern. Dafür benötigt sie geeignete Bedingungen, ausreichend Trocknungszeit und eine sorgfältig vorbereitete Fläche.

Eine Beschichtung darf nicht allein aus optischen Gründen gewählt werden. Nutzung, Material, Herstellerangaben und gewünschte Eigenschaften müssen zusammenpassen.

Nicht jeder Boden darf gleich behandelt werden

Werkseitig vergütete Beläge, Feinsteinzeug, Naturstein, Holz und elastische Böden unterscheiden sich deutlich. Manche Oberflächen benötigen besondere Verfahren oder dürfen nicht mit einem üblichen Beschichtungssystem behandelt werden.

Darum prüfen wir vorhandene Unterlagen, den Zustand und bei Bedarf eine Probefläche, bevor das endgültige Verfahren festgelegt wird.

Sicherheit und Nutzung während der Maßnahme

Während Grundreinigung und Trocknung können Flächen zeitweise nicht nutzbar sein. Arbeitsbereiche müssen abgestimmt und gegebenenfalls abgesperrt werden. Bei Auswahl und Anwendung der Reinigungs- und Pflegemittel muss die für die Nutzung erforderliche Rutschhemmung erhalten bleiben.