Leistungsverzeichnis oder Reinigungsziel: Was passt zu Ihrem Betrieb?
Bei einer regelmäßigen Gebäudereinigung kann entweder der auszuführende Leistungsumfang oder ein gemeinsam definierter Sauberkeitszustand stärker im Mittelpunkt stehen. Beide Modelle benötigen eindeutige Vereinbarungen – und nicht jedes Objekt eignet sich gleichermaßen für beide Ansätze.
Leistungsorientiert: Tätigkeiten und Intervalle stehen fest
Bei der leistungsorientierten Reinigung beschreibt das Leistungsverzeichnis, welche Arbeiten in welchen Bereichen und Abständen ausgeführt werden. Auftraggeber können dadurch konkret nachvollziehen, ob die vereinbarten Tätigkeiten erledigt wurden.
Dieses Modell ist besonders verständlich, wenn feste Abläufe, verbindliche Intervalle oder klar vorgegebene Arbeitsschritte erforderlich sind. Es sollte dennoch regelmäßig geprüft werden, ob der beschriebene Umfang noch zur tatsächlichen Nutzung des Gebäudes passt.
Ergebnisorientiert: Der vereinbarte Zustand zählt
Bei einer ergebnisorientierten Reinigung wird für unterschiedliche Raumarten festgelegt, welcher Sauberkeitszustand erreicht und erhalten werden soll. Das Reinigungsteam entscheidet innerhalb der vertraglichen Vorgaben, welche Maßnahmen dafür beim jeweiligen Einsatz erforderlich sind.
Das kann in unterschiedlich genutzten Büros mehr Flexibilität ermöglichen. Voraussetzung sind eindeutig beschriebene Qualitätsziele, eingearbeitete Mitarbeitende, geregelte Kontrollen und eine verlässliche Abstimmung zwischen Auftraggeber und Dienstleister.
Eine Kombination kann sinnvoll sein
In der Praxis muss die Entscheidung nicht ausschließlich auf ein Modell fallen. Für bestimmte Räume oder hygienisch wichtige Tätigkeiten können feste Leistungen und Intervalle vereinbart werden, während in anderen Bereichen ein klar beschriebenes Reinigungsergebnis im Vordergrund steht.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Modells, sondern ob Leistungsgrenzen, Qualitätsniveau und Verantwortlichkeiten für beide Seiten eindeutig und überprüfbar sind.
Diese Punkte gehören in die Vereinbarung
Unabhängig vom gewählten Ansatz sollten Räume und Flächen, gewünschte Ergebnisse, notwendige Pflichtleistungen, Reinigungszeiten, Zugänge und besondere Vorgaben beschrieben sein. Ebenso wichtig sind Ansprechpartner, Kontrollverfahren und der Umgang mit Abweichungen.
Ändern sich Nutzung, Belegung oder betriebliche Abläufe, sollte gemeinsam geprüft werden, ob Leistungsumfang oder Qualitätsziele angepasst werden müssen.
Welcher Ansatz passt zu Ihrem Objekt?
Diese Punkte helfen, Bedarf und Rahmenbedingungen strukturiert zu klären.
- Benötigen einzelne Bereiche feste Tätigkeiten oder verbindliche Intervalle?
- Lässt sich der gewünschte Sauberkeitszustand eindeutig beschreiben?
- Unterscheidet sich die Nutzung einzelner Räume häufig?
- Sind Qualitätskontrollen und Rückmeldewege klar geregelt?
- Verfügt das eingesetzte Team über die notwendige Einweisung und Eigenverantwortung?
- Ist festgelegt, wie Änderungen des Bedarfs abgestimmt werden?
So berücksichtigt Adler diese Punkte.
- 01
Wir klären, welche Tätigkeiten zwingend festgelegt werden sollen und wo ein definiertes Qualitätsziel sinnvoll ist.
- 02
Leistungsumfang, Intervalle, Zuständigkeiten und Kontrollwege werden objektbezogen beschrieben.
- 03
Welcher Ansatz geeignet ist, entscheiden wir anhand der Nutzung und Anforderungen des konkreten Betriebs.
Weiterführende Fachquellen
Dieser Beitrag wurde von Adler eigenständig für Auftraggeber aufbereitet. Externe Quellen dienen der fachlichen Einordnung; Adler ist nicht deren Herausgeber.
- RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.Ergebnisorientierte Reinigung – ein Vorteil? (Ausgabe Oktober 2024)
- RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.Vergabe von Reinigungsdienstleistungen
- RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung
- DIN Media GmbHDIN EN 13549 – Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme
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